Impressum

Agentur Mira UG (haftungsbeschränkt)

Steinweg 22

40625 Düsseldorf

Tel. 0211 / 283895

E-Mail: info@agentur-mira.de

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 84832

USt-IdNr. DE321299337

Steuer-Nr. 133/5801/4340

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer : Mikheili Lomineishvili

Gesellschafter: Ralph Schaper

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur Mira UG (haftungsbeschränkt)

1 Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Handelsagentur Mira und Ihnen, dem Besteller, gelten die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, dass Abweichungen hiervor ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt werden.

2 Aufträge

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung stellt das auf den Abschluss des Betrages gerichtete Vertragsangebot dar. Aufträge sind rechtsverbindlich, wenn sie von der Handelsagentur Mira angenommen worden sind. Unsere Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise. Mündliche Nebenabreden, sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Handelsagentur Mira. Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Bedingungen gelten, soweit sie nicht mit diesen Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Für den Fall der nachweisbar schlechten Vermögenslage des Kunden steht der Handelsagentur Mira ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass ein Grund dazu vorliegt oder aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 25% des vertraglichen Auftragswertes zu vergüten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in der berechneten Höhe entstanden bzw. entgangen sind.

3 Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk/ Lager / bzw. Herstellerfirma zzgl. Fracht, Porto, Verpackung, eventuell Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer in EURO. (siehe Verkaufsbeleg) Alle Preisnotierungen sind freibleibend. Treten nach einem Zeitpunkt von zwei Wochen seit Vertragsabschluss Erhöhungen der Herstellerkosten ein, so kann der Preis von der Handelsagentur Mira angepasst werden.

4 Liefertermine

Die Vereinbarung fixer Liefertermine bedarf der schriftlichen Bestätigung. Zugesagte Liefertermine gelten nur annähernd, wobei jedoch das Recht des Vertragspartners vom Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Handelsagentur Mira gesetzten angemessen Nachfrist unberührt bleibt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung solcher vereinbarten Liefertermine wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsvorganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt und anderer nicht vorhergesehener Maßnahmen berechtigen den Besteller nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zum Vertragsrücktritt. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat, insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat, bzw. anderen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Weitere Voraussetzungen für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine ist die richtige und rechtzeitige Belieferung der Handelsagentur Mira durch Vorlieferanten (Hersteller). Teillieferungen sind möglich. Teillieferungen aus Abrufaufträgen erfolgen — sofern nicht anders vereinbart — jeweils spätestens vier Wochen nach Abruf durch den Besteller. Erfolgt kein Abruf bis zum vereinbarten Fristablauf, kann die Handelsagentur Mira nach vorheriger Ankündigung Erfüllung wählen oder vom Vertrag zurücktreten.

Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme termingerecht bereitgestellter oder gelieferter Ware verpflichtet. Darüber hinaus hat er rechtzeitig alle seinerseits erforderlichen Voraussetzungen für eine termingerechte Abwicklung des Auftrages zu schaffen. Bleibt zur Auslieferung bereitgestellter Ware auf Wunsch des Bestellers zu seiner Verfügung liegen, so wird die erteilte Rechnung dennoch sofort zur Zahlung fällig. Die Ware lagert sodann auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

5 Änderungsvorbehalt, Mehr- oder Minderlieferungen

Die Handelsagentur Mira übernimmt gegenüber dem Besteller keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeits- oder sonstige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Handelsagentur Mira hat das Recht, Minderlieferungen bis zu 10 % der ursprünglich bestellten Menge vorzunehmen, sofern diese produktionstechnisch bedingt sind. Falls eine andere Begrenzung erfolgen soll, ist hierüber bereits bei Vertragsabschluss eine besondere Vereinbarung zu treffen. Durch Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalt, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

6 Muster

Vom Kunden angeforderte Muster werden diesem von der Handelsagentur Mira nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Berechnung der Muster erfolgt abhängig von der Menge. Eine Rückgabe der Muster an die Handelsagentur Mira ist nicht erforderlich.

7 Verpackung

Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach Vereinbarung mit der Handelsagentur Mira in Absprache mit dem Lieferanten/Hersteller. Schreibt der Besteller eine bestimmte Verpackung vor, so gehen eventuelle Mehrkosten der vom Lieferer vorgesehenen Verpackung zu Lasten des Bestellers.

8 Versand

Der Versand vom Hersteller oder von der Handelsagentur Mira erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Wahl der Versandart wird vom Hersteller oder von der Handelsagentur Mira getroffen. Die Lieferungen per Fracht gehen in der Regel an den Empfangsflughafen. Der anschließende Transport vom Ankunftsbereich zum Besteller ist vom Besteller zu veranlassen. Die Handelsagentur Mira trägt keine Verantwortung für die Fracht ab Ankunftsort der Ware. Schreibt der Besteller eine bestimmte Versandart vor, so gehen eventuelle Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.

9 Zoll

Zollkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Mögliche Einfuhrzölle und oder Einfuhrsteuern begleicht der Besteller mit den entsprechenden Behörden.

10 Zahlung

Je nach Vereinbarung sind die Rechnungen der Handelsagentur Mira zahlbar, entweder per Anzahlung und Zahlung bei Erhalt, per Vorkasse oder bei Erhalt. Alle Zahlungen sind laut Bestellformular abzugleichen.

11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich anfallender Zinsen und Kosten bis zur vollständigen Einlösung und Gutschrift von Wechsel und Schecks Eigentum des Herstellers/Lieferanten.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Ware, die der Käufer weiterverarbeitet. Bei unveränderter Weiterveräußerung an Dritte vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gilt im Voraus die Kaufpreisforderung als an die Handelsagentur Mira abgetreten. Bei Bezahlung durch den Dritten tritt ohne besondere Forderungsübertragung der Erlös an die Stelle der Lieferung. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen von Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die bei der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes anfallenden Kosten des Rücktransportes und der Warenein-gangskontrolle trägt der Käufer.

12 Korrekturen

Korrekturen gleich welcher Art (z.B. Anordnung, Gestaltung, Farbgebung, Druckstand) müssen schriftlich mitgeteilt werden. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf sonstige Fehler sowie auf Richtigkeit zu überprüfen und druckfrei erklärt, zurückgeben. Die Handelsagentur Mira haftet nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen werden nicht akzeptiert. Wird gleich aus welchen Gründen auf einen Korrekturabzug verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Dekorfarben, Druckstand, etc.

13 Reklamationen

Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware erfolgt. Bei berechtigten und fristgerechten Reklamationen werden kostenlose Ersatzlieferungen erfolgen. Die beanstandete Ware hat der Käufer auf Verlangen zurückzugeben. Sofern Ersatzlieferungen nicht möglich (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Besteller wahlweise Herabsetzung des Entgeltes oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche auf Ersatz eines Folgeschadens sind ausgeschlossen, soweit nicht nachweisbar Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

14 Schutz von Eigentums- und Urheberrechten

Die Handelsagentur Mira behält sich in sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Kunden oder sonstigen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Handelsagentur Mira verwendet werden. Bei Missachtung der Eigentums- und Urheberrechte durch den Kunden besteht ein Schadensersatzanspruch der Handelsagentur Mira.

Als Schadensersatzpauschale werden 10 % des Warenpreises, mindestens jedoch EUR 4.000,00 vereinbart, sofern die Handelsagentur Mira dem Kunden keinen höheren Schaden nachweist. Die Handelsagentur Mira ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Die Handelsagentur Mira ist zudem berechtigt, an geeigneter Stelle ihren Firmennamen anzubringen.

15 Copyright, Urheberrechte, Lizenzen

Für die Prüfung der Rechte der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Besteller allein verpflichtet. Für Verletzungen von Copyrights, Urheberrechten und Lizenzen übernimmt die Handelsagentur Mira keinerlei Haftung und verlangt auch keinen Nachweis des Käufers über die Rechte an den verwendeten Designs. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

Der Käufer hat den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

16 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Abwicklung und Zahlung ist 40625 Düsseldorf

17 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel und Scheckforderungen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Handelsagentur Mira, somit das Amtsgericht Düsseldorf. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18 Handlungsvollmacht

Für Handlungsvermittlungen außerhalb der Handelsagentur Mira zwischen den Bestellern und weiteren dritten Firmen übernimmt die Handelsagentur Mira keinerlei Gewähr und Haftung!

19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestellungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren rechtlicher und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung entspricht. Für die Geschäfte ab dem 01.01.2020 gelten diese AGB.

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